Förderung und Finanzierung

Förderung und Finanzierung

Bildungsgutschein

Für die Fortbildung Manuelle Lymphdrainage können folgende Personen einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters beantragen

  • Empfänger von Arbeitslosengeld I / Leistungen nach SGB II (Hartz IV)
  • Arbeitslose mit abgeschlossener Berufsausbildung oder drei Jahren Berufserfahrung
  • Arbeitnehmer, denen die Kündigung droht oder deren Arbeitsvertrag ausläuft bzw. deren Abschluss des Arbeitsvertrages von der Fortbildung MLD abhängt (bei Einstellungszusage eines Unternehmens)

Mit diesem Förderprogramm können 100% der Lehrgangskosten (einschließlich Lernmittel, Arbeitskleidung, Prüfungsgebühren) sowie ggf. Fahrtkosten, Kosten für Unterkunft/Verpflegungund Betreuungskosten für Kinder erstattet werden. Den Bildungsgutschein erhalten Sie bei einem Beratungsgespräch mit Ihrem zuständigen Berater Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit bzw. Ihrem Jobcenter. Auf dem Bildungsgutschein vermerkt dieser das Bildungsziel, die Dauer der Maßnahme, den regionalen Gültigkeitsbereich und die Gültigkeitsdauer von i.d.R. 3 Monaten, innerhalb der der Bildungsgutschein eingelöst werden muss. Bitte beachten Sie, dass das Beratungsgespräch bei Ihrer Agentur für Arbeit zum Erhalt des Bildungsgutscheins vor Beginn der Weiterbildung erfolgen muss. Vereinbaren Sie dafür rechtzeitig einen Beratungstermin. Weitere Informationen zum Bildungsgutschein erhalten Sie direkt auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.

Bildungsprämie

Für die Förderung Ihrer Weiterbildung erhalten Sie aller zwei Kalenderjahre einen Prämiengutschein, dessen Finanzierung über den Europäischen Sozialfonds erfolgt. Der staatliche Zuschuss in Form eines Prämiengutscheins ermöglicht die Ermäßigung der Kurs- oder Prüfungsgebühren um 50 % bei einer Kursgebühr von maximal 1.000,00 Euro und kann für alle unsere Kursangebote beantragt werden. Die Voraussetzung für den Erhalt des Prämiengutscheins ist, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen nicht über 20.000 Euro (bei Alleinstehenden) bzw. 40.000 Euro (für gemeinsam Veranlagte) liegt. Weiterhin sollte die weiterbildungsinteressierte Person das 25. Lebensjahr vollendet haben und die angestrebte Weiterbildungsmaßnahme darf nicht mehr als 1.000 Euro kosten (Maßstab ist die auf der Rechnung angegebene Veranstaltungsgebühr). Der Prämiengutschein wird bei einem Beratungsgespräch in einer entsprechenden Beratungsstelle ausgegeben. Bitte vereinbaren Sie dort einen Gesprächstermin und besprechen Sie mit den Beratern Ihren Weiterbildungswunsch. Den Prämiengutschein legen Sie vor Seminarbeginn bei uns vor. Anschließend nehmen Sie an Ihrem Wunschseminar teil und erhalten von uns eine Rechnung über den Seminarpreis, von dem wir 50 % abziehen. Folgende Punkte sind vom Weiterbildungsteilnehmer zu beachten:

  • Die Weiterbildung darf vor Ausstellung des Gutscheins weder gebucht noch begonnen worden sein.
  • Die Weiterbildung muss innerhalb der auf dem Prämiengutschein angegebenen 6-monatigen Gültigkeitsdauer beginnen.
  • Der Eigenanteil muss von Ihnen als Begünstigtem selbst übernommen werden, eine Kostenübernahme durch Ihren Arbeitgeber ist nicht möglich.

Weitere Informationen zur Bildungsprämie und zur Antragstellung sowie die Kontaktdaten der Beratungsstelle in Ihrer Nähe erhalten Sie auch direkt auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Bildungsprämie.


Datenschutz

Ihre aufgenommenen Daten werden ausschließlich in unserem Unternehmen gespeichert und weiterverarbeitet, soweit dies für die Durchführung von Veranstaltungen notwendig ist. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.


Fortbildungspflicht

Ab 01.01.2007 werden Fortbildungspunkte vergeben. Die Fortbildungspflicht gilt zur Zeit für Praxisinhaber und leitende Angestellte. Es müssen 60 Punkte in 4 Jahren absolviert werden. Eine Unterrichtseinheit (45 min) entspricht einem Fortbildungspunkt.


Anmeldung

Wir möchten unseren Dozenten eine möglichst frühe Kursbestätigung zusenden, das ist aber nur möglich wenn wir 6 Wochen vor Beginn des Kurses eine definitive Anmeldung vorliegen haben. Sollten sich bis zu diesem Zeitpunkt nicht genug Interessenten gefunden haben, kann der Dozent den Termin gegebenenfalls noch anderweitig vergeben!


Versicherung

Bitte beachten Sie: Wir haften weder für Unfälle jeglicher Art, noch Verlust, Beschädigung oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände.


Verpflegung

Wir möchte Sie darauf hinweisen, dass es uns leider nicht möglich ist, einen Imbiss bzw. Vollverpflegung anzubieten. Warme und kalte Getränke sowie Snacks stehen selbstverständlich in der Frühstücks- und Kaffepause für Sie bereit.